Digital zusammen!

Digital barrierefrei

Digitalisierung ist eine Chance, die Gesellschaft inklusiver zu gestalten!

Infos können z. B. so angeboten werden, dass sie – ohne Verlust – unterschiedlich wahrgenommen werden: Wenn ich nicht hören kann, kann ich alle Infos – auch akustische – sehen. Wenn ich nicht sehen kann, kann ich alle Infos hören – z. B. wie der Menüpunkt heißt, auf den ich klicken muss, damit ich etwas finde. Wenn ich nicht lesen kann, kann ich mir alle Texte vorlesen lassen.

Aufgaben können unterschiedlich mit gleichem Ergebnis ausgeführt werden: Ich kann z. B. mit Maus und Tastatur durch ein Online-Angebot navigieren. Und ich kann dafür auch andere Ein- und Ausgabetechnologien verwenden, z. B. einen Screenreader, eine Mundmaus oder verschiedene Tasten.

Voraussetzung dafür ist digitale Barrierefreiheit. Die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ist die gesetzliche Grundlage dafür, wie digitale Angebote von Bundesbehörden bzw. vom Bund geförderte Einrichtungen gestaltet sein müssen. Und auch für die Länder gibt es entsprechende Verordnungen, die auch für von Ländern geförderte Einrichtung relevant sind.

Screenshot Twitter Einstellen eines Alternativtextes

Was alle dazu beitragen können!

Auch wer kein*e Programmierer*in ist, sondern digitale Dokumente und Online-Inhalte bereitstellt, kann viel für digitale Barrierefreiheit tun!

Tipp 1: Möglichst einfache Sprache verwenden, Inhalte gut strukturieren, Formatvorlagen & Überschriftenebenen logisch und konsequent nutzen

Blinde Menschen surfen mit einem Screenreader durch digitale Dokumente. Wenn man das Dokument mit aussagekräftigen (Zwischen-) Überschriften strukturiert (und dafür die Überschriftenebenen 1, 2, 3, 4… logisch nutzt) können Screenreadernutzende von Überschrift zu Überschrift springen und sich dadurch einen Überblick über das Dokument verschaffen. Wichtig: Aussagekräftige Zwischenüberschriften!

Hinweis zum Gendern

Tipp 2: Bilder durch Alternativtexte beschreiben

Alternativtexte beschreiben knapp und aussagekräftig den Bildinhalt. Der Alternativtext wird “hinter” das Bild gelegt, ist für Sehende “unsichtbar” und wird von Screenreadern vorgelesen. Blinde Menschen erhalten so eine Vorstellung von den Inhalten, die durch Bilder vermittelt werden.

Bedienungshilfen von Windows

Bedienungshilfen

Bedienungshilfen sind in Betriebssysteme – z. B. von Smartphones, Tablets, Laptops und Rechnern – integriert und unterstützen beim Zugang zu digitalen Medien. Wer weiß, wie Menschen mit Behinderung digitale Geräte nutzen können und welche Möglichkeiten dafür bereits in Geräten vorhanden sind, kann inklusive Medienangebote besser planen und auf die Bedarfe von Zielgruppen zuschneiden.

Wichtige Bedienungshilfen:

  • Vorlese-, Diktier- und Sprachsteuerungsfunktion für Menschen mit Seh- und Körperbehinderung bzw. Lese- und Lernschwierigkeiten
  • Lupen- und Zoomfunktion, Farbanpassungen für Menschen mit Sehbehinderung
  • Screenreader für blinde Menschen
  • Touch-Anpassung für Menschen mit motorischen Einschränkungen

Die Bedienungshilfen unterscheiden sich je nach Betriebssystem. Es lohnt, die Bedienungshilfen von Betriebssystemen auszuprobieren und zu vergleichen!